Allgemeine Geschäftsbedingungen
Feststellen:
Konditionen für die Personalvermittlung auf Erfolgsbasis
Unsere Dienstleistung
Die Induserv Ltd bietet Ihnen Dienstleistungen im Bereiche der Personalberatung, Vermittlung von Dauerstellen, Kaderselektion sowie auf dem Gebiete der Zeitarbeit (Temporärarbeit). Wir sind auf kaufmännische wie technische Berufe spezialisiert. Wir selektieren die Kandidaten, führen Interviews, holen Referenzen ein und stellen Ihnen die geeigneten Kandidaten vor.
Unsere Konditionen
Bei Vertragsabschluss wird das Honorar wie folgt berechnet:
10 % des Jahreszieleinkommens bis Fr. 60'000.--
12 % des Jahreszieleinkommens von Fr. 60'001.-- bis Fr. 90'000.--
15 % des Jahreszieleinkommens von Fr. 90'001.-- und mehr.
In diesen Kosten sind die gesetzlichen 12 % des ersten, vollen Monatssalärs eingeschlossen. Auf der Rechnung wird unser Honorar netto, zuzüglich der Mehrwertsteuer ausgewiesen (zahlbar innert 10 Tagen).
Für befristete Einsätze: (z.B. von 0 – 6 Monaten) verrechnen wir eine Pauschale nach gegenseitiger Absprache. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, nach Ablauf des befristeten Vertrages, den/die Mitarbeiter/in weitervermitteln zu dürfen.
Unsere Garantie
Bei einem Austritt während der ersten drei Monate (Probezeit) erstatten wir die oben erwähnten Kosten retour wie folgt:
50 % innerhalb des 1. Anstellungsmonats
30 % innerhalb des 2. Anstellungsmonats
10 % innerhalb des 3. Anstellungsmonats
Eignungsabklärung und Persönlichkeitsentwicklung
Als externe und neutrale Berater unterstützen wir Sie in der Beurteilung von Kandidaten. Wir arbeiten mit erprobten, offenen und wissenschaftlich anerkannten Methoden und Analysen.
Wir erstellen von unseren Kandidaten auf Wunsch unseres Kunden eine Verhaltens-Profil-Analyse zu einem Unkostenbeitrag von CHF 190.00. Diese Analyse stellt einen sehr wichtigen Schritt zur Erkennung der Fähigkeiten eines Menschen in seinem Beruf und an seinem Arbeitsplatz dar.
1928 hat der Psychologieprofessor Dr. Moulton William Marston die Grundlagen für das ursprüngliche Modell dieses Instrumentes geschaffen. Er legt dar, dass Menschen vier grundsätzliche Verhaltensmerkmale zeigen: Dominanz, Einfluss, Beständigkeit, Einwilligung.
Dr. Marston stellt fest, dass Menschen in der Berufswelt eines oder mehrere dieser grundsätzlichen Merkmale als bevorzugtes Verhalten zeigen.
Durch die Auswertung dieser Analyse bekommen wir Einblick, welches die bevorzugten Verhaltensweisen dieser Persönlichkeit sind und wie sie sich in einer bestimmten Position und deren Umfeld verhält. Die Analyse gibt uns den Schlüssel zur Verhaltensweise und welche Leistungen zu erwarten sind. Zudem dient sie als Leitfaden für den richtigen Umgang mit diesem Menschen.
Schutzbestimmungen
Wird ein von uns vorgeschlagener Bewerber nicht engagiert, verpflichtet sich der Kunde, ihn während einer Frist von 6 Monaten nicht anzustellen.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand Basel-Stadt.
2. August 2002 ZIS
Temporärarbeit:
Konditionen für den Verleih von Temporärmitarbeitern
1. Vereinbarung
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Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage der mündlich getroffenen Vereinbarung zwischen der Induserv und dem Unternehmen, welchem temporäres Personal überlassen wird. Sie gelten als Rahmenvertrag und sind integrierender Bestandteil jedes Verleihvertrages, den der Kunde nach Absprache der Einsatzdetails von der Induserv erhält.
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Die Geschäftsbedingungen (Rahmenvertrag) regeln darüber hinaus alle weiteren Vermittlungen und gelten in der Folge als vom Kunden akzeptiert.
2. Rechte und Pflichten der Vertragspartner
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Die Induserv hat mit ihren Temporärmitarbeitern einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, der sämtliche Rechte und Pflichten auf Gegenseitigkeit klar umschreibt. Die Induserv ist somit die gesetzliche Arbeitgeberin der temporären Mitarbeiter, sodass diese mit unseren Kunden nicht in einem Vertragsverhältnis stehen.
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Um der Induserv die Einhaltung der Kündigungsfrist gegenüber dem temporären Personal, bzw. um eine neue Disposition zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde das Ende des Einsatzes möglichst frühzeitig zu avisieren. Es gelten folgende Kündigungsfristen:
| 1. Einsatz bis 3 Monate |
2 Tage |
| 2. Einsatz ab 4 Monate bis 6 Monate |
7 Tage |
| 3. Einsatz ab dem 7. Monat |
eines ununterbrochenen Einsatz mit einer Frist von einem Monat (30 Tage) auf das dem Zugang der Kündigung entsprechende Datum folgenden Monats |
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Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. Durch eine arbeitsvertragliche Regelung verpflichtet die Induserv das temporäre Personal den Weisungen des Kunden Folge zu leisten und die am Einsatzort geltenden Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
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Bei Einsatzbeginn prüft der Kunde die berufliche Qualifikation und Eignung des temporären Mitarbeiters für den vorgesehenen Einsatz. Sollte sich, trotz sorgfältiger Selektion, in den ersten 4 Arbeitsstunden zeigen, dass der temporäre Mitarbeiter die Anforderungen nicht erfüllt, kann der Kunde innerhalb dieser Zeit den Einsatz abbrechen. Er hat die Induserv umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Diese wird sich im Rahmen der Möglichkeiten sofort um einen Ersatz bemühen und stellt für die erfolglose Vermittlung keine Rechnung.
3. Verantwortlichkeit des Kunden
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Das temporäre Personal arbeitet ausschliesslich nach Instruktionen des Kunden. Es unterliegt dessen Kontrolle und Verantwortung, insbesondere bezüglich der Benutzung von Motorfahrzeugen, Material, Werkzeugen, Maschinen, Apparaten und der Betreuung von Wertgegenständen und Papieren.
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Die Induserv lehnt jegliche Haftung für die vom temporären Mitarbeiter geleistete Arbeit oder einen daraus resultierenden Schaden ab. Gegenüber Dritten übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für den temporären Mitarbeiter (Art. 101, OR).
4. Übertritt in den Einsatzbetrieb
Der Kunde verpflichtet sich, den zur Verfügung gestellten Mitarbeiter weder temporär noch definitiv zu beschäftigen, weder direkt noch durch Vermittlung einer Drittperson oder eines anderen Unternehmens, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und der Arbeitnehmer weniger als drei Monate nach Ende dieses Einsatzes in den Einsatzbetrieb übergeht. Im Falle des Nichteinhaltens dieser Vertragsbestimmungen hat die Induserv Anspruch auf eine Entschädigung, die dem Verwaltungsaufwand und dem Gewinn bei einem dreimonatigen Einsatz entspricht. Das bereits geleistete Entgelt für Verwaltungsaufwand und Gewinn wird angerechnet.
5. Verrechnung
Die von unseren Mitarbeitern effektiv geleisteten Arbeitsstunden werden unseren Kunden aufgrund des von ihnen kontrollierten und unterzeichneten Arbeitsrapportes verrechnet, gemäss dem vereinbarten Stundentarif. Überstunden sind gemäss speziell dafür geltenden Ansätzen nach vorheriger Absprache mit Induserv zu entlohnen. Die Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten richten sich nach den üblichen Gesetzen der Einsatzfirma. Wir sind gegenüber unseren Mitarbeitern verpflichtet, aufgrund des von unseren Kunden unterzeichneten Arbeitsrapportes den Arbeitslohn auszuzahlen und unseren Kunden gegenüber berechtigt, Rechnung zu stellen. Wir bitten deshalb unsere Kunden, die leeren Felder durchzustreichen und nur Rapporte zu unterzeichnen, die in allen Punkten den Tatsachen entsprechen.
6. Sozialabzüge
Die weiteren Personalkosten wie AHV/IV/EO,ALV,BVG, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Entschädigungen für Ferien, Feiertage, Militärdienst usw. werden durch die Induserv geregelt und sind im vereinbarten Stundentarif eingeschlossen.
7. Rechnungsstellung
Die Rechnung versteht sich rein netto und ist 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
8. Vorschüsse/Entgelt
Unser Personal ist nicht befugt, Vorschüsse oder Entgelt jeder Art von unseren Kunden zu verlangen oder entgegenzunehmen.
9. Haftung:
Die Induserv haftet nicht für die von ihren Mitarbeitern verursachten Schäden. Die gesetzliche Haftung gemäss Art. 55 und 101 OR hat der Kunde zu übernehmen. Wir empfehlen in der Betriebshaftpflichtversicherung die Haftpflicht für Temporärpersonal mit einzuschliessen. Ferner übernimmt die Induserv keine Haftung für Schäden, die durch Motorfahrzeuge verursacht werden. Sie übernimmt weder Selbstbehalt noch Bonusverlust und kann weder auf dem Regressweg noch auf andere Art und Weise belangt werden. Die Haftung wird durch das Strassenverkehrsgesetz, Art. 55 ff. geregelt.
10. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand Basel-Stadt
11. Bewilligungsbehörde
KIGA Basel-Stadt
2. August 2002 ZIS |