Allgemeine Geschäftsbedingungen
Konditionen für den Personalverleih
Konditionen für die Personalvermittlung auf Erfolgsbasis
- Induserv (Nordwestschweiz) AG, Claragraben 132a, 4057 Basel
- Induserv (Luzern) AG, Weggisgasse 29, 6004 Luzern
- Induserv (Bern) AG, Monbijoustrasse 26, 3011 Bern
- Induserv (Thun) AG, Schulhausstrasse 6, 3600 Thun
- Induserv (Schlieren ZH) AG, Zürcherstrasse 18, 8952 Schlieren
- Induserv (Aarau) AG, Ziegelrain 1, 5000 Aarau
(nachstehend «Induserv» genannt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Personalverleih
1. | Vereinbarung | ||||||
1.1 | Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage der mündlich getroffenen Vereinbarung zwischen Induserv und dem Kunden, welchem temporäre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nachstehend «Personal» genannt) überlassen werden. Sie gelten als Rahmenvertrag und sind integrierender Bestandteil jedes Verleihvertrages, den der Kunde nach Absprache der Einsatzdetails von Induserv erhält. | ||||||
2. | Rechte und Pflichten der Vertragspartner | ||||||
2.1 | Induserv hat mit dem Personal einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, der sämtliche Rechte und Pflichten auf Gegenseitigkeit klar umschreibt. Induserv ist somit die gesetzliche Arbeitgeberin des Personals, sodass dieses mit unseren Kunden nicht in einem Vertragsverhältnis steht. | ||||||
2.2 | Um Induserv die Einhaltung der Kündigungsfrist gegenüber dem Personal bzw. um eine neue Disposition zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde das Ende des Einsatzes möglichst frühzeitig zu avisieren. Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Bei befristeten Einsätzen endet der Verleihvertrag ohne Kündigung. Der Verleihvertrag kann durch den Kunden nicht gekündigt werden, wenn für das zur Verfügung gestellte Personal eine Sperrfrist gemäss GAV und/oder Art. 336c OR gilt. | ||||||
2.3 | Der Verleihvertrag ist Induserv unterschrieben zu retournieren. Sollte es der Kunde unterlassen, ein Exemplar des Verleihvertrages gegenzuzeichnen, so gilt die auf dem Arbeitsrapport angebrachte Unterschrift nicht nur als Bestätigung der Genauigkeit betreffend der eingetragenen Stunden des Personals, sondern auch als Annahme des Angebotes des Verleihvertrages von Induserv bezüglich des betreffenden Einsatzes des vorerwähnten Vertrages. | ||||||
2.4 | Durch eine arbeitsvertragliche Regelung verpflichtet Induserv das Personal den Weisungen des Kunden Folge zu leisten und die am Einsatzort geltenden Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. | ||||||
2.5 | Bei Einsatzbeginn prüft der Kunde die berufliche Qualifikation und Eignung des Personals für den vorgesehenen Einsatz. Sollte sich trotz sorgfältiger Selektion in den ersten 4 Arbeitsstunden zeigen, dass das Personal die Anforderungen nicht erfüllt, kann der Kunde innerhalb dieser Zeit den Einsatz abbrechen. Er hat Induserv umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Induserv wird sich im Rahmen der Möglichkeiten sofort um einen Ersatz bemühen und stellt für die erfolglose Vermittlung keine Rechnung. | ||||||
3. | Verantwortlichkeit des Kunden | ||||||
3.1 | Das Personal arbeitet ausschliesslich nach Instruktionen des Kunden. Es unterliegt dessen Kontrolle und Verantwortung, insbesondere bezüglich der Benutzung von Motorfahrzeugen, Material, Werkzeugen, Maschinen, Apparaten und der Betreuung von Wertgegenständen und Papieren. Ausserdem verpflichtet sich der Kunde alle Massnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit des Personals zu treffen (nach EKAS-Richtlinien) und sich an die der Tätigkeit entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu halten | ||||||
3.2 | Induserv lehnt jegliche Haftung für die vom Personal geleistete Arbeit oder einen daraus resultierenden Schaden ab und übernimmt weder den Selbstbehalt noch einen eventuellen Bonusverlust der Versicherung und kann weder auf dem Regressweg noch auf andere Art und Weise belangt werden. Gegenüber Dritten übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für das Personal (Art. 101, OR). | ||||||
3.3 | Falls das Personal während der Arbeit verunfallt, hat der Kunde Induserv unverzüglich zu benachrichtigen, damit bei den Versicherungen das Notwendige veranlasst werden kann. | ||||||
3.4 | Sofern der Kunde einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht, muss Induserv dessen Mindestlohn- und Arbeitszeitbestimmungen auch gegenüber dem Personal einhalten. Ebenfalls sind sämtliche im GAV definierten Zuschläge für Überzeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit, etc. gemäss den entsprechenden GAV Vorschriften, Obligationenrechts und des Arbeitsgesetzes vollumfänglich zu entrichten. Werden die vorgeschriebenen Zulagen durch den Kunden nicht entrichtet, so hat Induserv das Recht, diese auch noch nachträglich dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die GAV-Unterstellung des Kunden ist im schriftlich vereinbarten Verleihvertrag ersichtlich. Sollte die GAV-Unterstellung des Kunden nicht korrekt sein, muss dies Induserv umgehend mitgeteilt werden. | ||||||
3.5 | Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten sowie die diesbezüglichen GAV-Bestimmungen nicht überschritten und die entsprechenden Vergütungen bei Mehrarbeit entrichtet werden (Art 9 – 22 ArG und GAV). | ||||||
4. | Übertritt in den Einsatzbetrieb | ||||||
5. | Verrechnung | ||||||
6. | Sozialabzüge Die weiteren Personalkosten wie AHV/IV/EO, ALV, BVG, FAR, Vollzug und Weiterbildung, Unfall- und Krankentaggeldversicherung,Entschädigungen für Ferien, Feiertage, Militärdienst usw. werden durch Induserv geregelt und sind im vereinbarten Stundentarif eingeschlossen. | ||||||
7. | Rechnungsstellung Die Rechnung versteht sich rein netto und ist 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig. | ||||||
8. | Vorschüsse/Entgelt Das Personal ist nicht befugt, Vorschüsse oder Entgelt jeder Art von unseren Kunden zu verlangen oder entgegenzunehmen. | ||||||
9. | Haftung | ||||||
10. | Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand Basel-Stadt | ||||||
11. | Bewilligungsbehörde Die kantonal zuständigen Behörden
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung auf Erfolgsbasis
1. | Unsere Dienstleistung |
2. | Unsere Konditionen 12% des Jahreszieleinkommens bis Fr. 60'000.– Auf der Rechnung wird unser Honorar netto zuzüglich der Mehrwertsteuer ausgewiesen (zahlbar innert 10 Tagen). Für befristete Einsätze (z.B. von 0 – 6 Monaten) verrechnet Induserv eine Pauschale nach gegenseitiger Absprache. Induserv behält sich jedoch das Recht vor, nach Ablauf des befristeten Vertrages, das Personal weitervermitteln zu dürfen. |
3. | Unsere Garantie Bei einem Austritt während der ersten drei Monate (Probezeit) erstatten wir die oben erwähnten Kosten wie folgt: 50% innerhalb des 1. Anstellungsmonats |
4. | Eignungsabklärung und Persönlichkeitsentwicklung Als externe und neutrale Berater unterstützt Induserv den Kunden in der Beurteilung von Personal. Induserv arbeitet mit erprobten, offenen und wissenschaftlich anerkannten Methoden und Analysen. |
5. | Schutzbestimmungen Wird das von Induserv vorgeschlagene Personal nicht engagiert, verpflichtet sich der Kunde, dieses während einer Frist von 6 Monaten nicht anzustellen. |
6. | Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand Basel-Stadt. |
Basel, den 31. Januar 2018
Standorte
Unsere Geschäftsstellen finden Sie in Basel, Luzern, Bern, Thun, Zürich, Aarau und Solothurn.
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